Berlin ohne Mietspiegel?



Das Bundesverfassungsgericht entschied am 15. April 2021, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln, sog. „Berliner Mietendeckel″) verfassungswidrig ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 15. April 2021 – 2 BvF 1/20 – 2 BvL 4/20 – 2 BvL 5/20).


Durch die Aufhebung des Mietendeckels wurde der Berliner Mietspiegel für die Mietenberechnung wieder essenziell - am 06. Mai 2021 wurde ein "neuer" Mietenspiegel 2021 veröffentlicht.


Mit den einhergehenden Folgen des neuen Mietenspiegels - dessen Gültigkeit fraglich ist - hat sich u.a. der Rechtsanwalt Tobias Scheidacker beschäftigt. In zwei interessanten Artikeln weist er auf die wesentlichen Probleme dieser Veröffentlichung:


"In Berlin existiert mit hoher Wahrscheinlichkeit seit dem 13.05.2021 kein Mietspiegel mehr. Der als 2021er veröffentlichte Mietspiegel entspricht weder den gesetzlichen Vorgaben für qualifizierte noch für einfache Mietspiegel. Dort, wo das BGB von „Mietspiegel“ spricht, ist etwas gemeint, das der „Mietspiegel 2021“ nicht erfüllt. Der 2019er Mietspiegel ist kraft gesetzlicher Übergangsvorschrift gestern abgelaufen und kann deshalb nicht hilfsweise noch herangezogen werden."


"Ohne gültigen Mietspiegel läuft die Mietpreisbremse bereits de facto ins Leere. Dazu ist auch noch fraglich, ob die Regelung ohne Mietspiegel überhaupt verfassungsgemäß ist."



Was das für die mietrechtliche Praxis bedeutet, lesen Sie in den Artikeln von Rechtsanwalt Tobias Scheidacker nach:


Mieterhöhung ohne Mietspiegel und


Neuvermietung ohne Mietpreisbremse




Zitate aus diesem Text entstammen aus den Artikeln des Rechtsanwalts Tobias Scheidacker. Wir bedanken uns bei Herrn Scheideacker für diese Beiträge und Freigabe zur Verlinkung. 

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Finanzierung?


Ihre Ansprechpartnerin

Heike Gilleßen

Account Manager


heike.gillessen(at)dima-finanzierung.de

Bitte warten